Bürgerhandbuch Stadt Suhl

FRIEDHÖFE IN SUHL 92 In der Stadt Suhl gibt es neben dem Hauptfriedhof in der Straße der OdF 35 weitere 7 Ortsteilfriedhöfe in Albrechts, Mäbendorf, Dietzhau- sen, Wichtshausen, Heidersbach, Gehlberg und Vesser. Folgende Grabformen werden auf allen Friedhöfen angeboten: Erdwahlgräber (1- und 2-stellig) Kindererdgräber, Kinderurnengräber Urnenwahlgräber (1-, 2- und 4-stellig) Urnenwiesenwahlgräber Urnengemeinschaftsanlage (grüneWiese) Bei diesen Grabformen handelt es sich umWahlgräber, die für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren (Erde) und 15 Jahren (Urnen) den Ange- hörigen zur alleinigen Pflege überlassen werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Angehörigen über einen Weitererwerb der Grabstätte entscheiden. In Erdwahlgräbern können auch Urnen- beisetzungen stattfinden. Urnenwiesenwahlgrab„UWWG“ Das Urnenwiesenwahlgrab ist ein 2-stelliges Urnenwahlgrab. Die Nut- zungsdauer beträgt 15 Jahre. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Angehörigen über einen Weitererwerb der Grabstätte entschei- den. Die Grabstätte befindet sich auf einemWiesengrabfeld und be- steht lediglich aus einem Grabstein auf einem Sockel. Grabstein und Sockel sind durch die Angehörigen zu erwerben und aufstellen zu lassen. Auf dem Sockel können Blumen und kleine Schalen abgelegt werden. Die Wiese wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung „GrüneWiese“ Der Verstorbene wird im Beisein der Angehörigen beigesetzt. Es er- folgt keine Namensnennung o. ä. Die Grabstätte wird durch die Fried- hofsverwaltung gepflegt. Angehörige können Blumen oder kleine Schalen auf einer vorbereiteten Abstellfläche ablegen. Die Nutzungs- dauer beträgt 15 Jahre. Für die Grabstätte obliegt das Nutzungsrecht der Friedhofsverwaltung. Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung„Stele“ (nur Hauptfriedhof) Diese Grabstätte wird für 12 Urnenbeisetzungen vorgehalten. Der Verstorbene wird im Beisein der Angehörigen beigesetzt. Nach der 12. Beisetzung erfolgt die Aufstellung eines Steines mit Namensnennung. Die Reihenfolge der Anbringung der Namen entscheidet hierbei der Steinmetz nach seinem künstlerischen Gefühl. Die Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung bepflanzt und gepflegt. Angehörige können Blumen oder kleine Schalen auf einer vorbereiteten Abstellflä- che ablegen. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Für die Grabstätte obliegt das Nutzungsrecht der Friedhofsverwaltung. Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung„Baumgrab“ (nur Hauptfriedhof) Diese Grabstätte wird für 8 Urnenbeisetzungen vorgehalten. Der Ver- storbene wird im Beisein der Angehörigen beigesetzt. Auf einer Tafel (GF 14) bzw. einem Liegestein (GF 31) erfolgt die Namensnennung unmittelbar im Anschluss an die Beisetzung bzw. nach der Beisetzung von 8 Urnen. Die Grabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung ge- pflegt / gemäht. Angehörige können Blumen oder kleine Schalen auf einer vorbereiteten Abstellfläche ablegen. Die Nutzungsdauer beträgt 15 Jahre. Kindergrabfeld – Sternchenkinder (nur Hauptfriedhof) Auf dem Hauptfriedhof wurde 2012 ein neues, liebevoll gestaltetes Kindergrabfeld geschaffen. Hier können Eltern ihre verstorbenen Kinder als Erdbestattung sowie in der Urne beisetzen lassen. In diesem Grabfeld befindet sich auch der Platz für Sternchenkinder. Unter einer schönen Magnolie finden zweimal im Jahr Beisetzungen für die Sternchenkinder statt. In Zusammenarbeit mit dem SRH Zentralkli- nikum Suhl und der Hospizgruppe Suhl können diese Beisetzungen kostenfrei durchgeführt werden. Nutzung Kapellen / Feierhalle Auf dem Hauptfriedhof werden für Trauerfeiern die Kapelle und die Feierhalle angeboten. Die Kapelle wurde 2009 komplett neu saniert der Nutzung übergeben und die Feierhalle präsentiert sich seit 2011 in einem neuen Gewand. Die Platzkapazität für die Kapelle liegt bei 50 Trauergästen, während in der Feierhalle bis zu 180 Sitzplätze angeboten werden. Die Kosten für Trauerfeiern sind nach der Anzahl der Trauergäste gestaffelt. Hierdurch ist eine gleichmäßige Kostenver- teilung auf die Kapelle und die Feierhalle gegeben. Auf dem Friedhof in Albrechts gibt es ebenfalls eine Kapelle für Trau- erfeiern. Diese verfügt über 50 Sitzplätze. Die Preise sind die gleichen wie auf dem Hauptfriedhof. In unmittelbarer Nähe des Hauptfriedhofes befinden sich ein Park- platz sowie das Parkhaus „Wolfsgrube“. Der Hauptfriedhof verfügt über einen eigenen Parkplatz oberhalb des Grabfeldes 29, der allerdings in den Wintermonaten nicht genutzt werden kann. Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung Suhl Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sie ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 03681 72 10 38 .

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