Bürgerhandbuch Stadt Suhl
ABFALLENTSORGUNG 89 • Obst-, Salat- und Gemüseabfälle • Nuss- und Eierschalen • Kaffeesatz und Kaffeefilter • Teefilter und Teebeutel • verdorbene pflanzliche Lebensmittel Sonstiges: • Schnittblumen • Topfpflanzen • Fallobst • kleine Mengen Grasschnitt, Unkraut, Laub Da die eingesammelten Bioabfälle der Kompostierung zugeführt werden, dürfen nachfolgend benannte Abfälle nicht über die Biotonne gesammelt werden: • Fleisch- und Fischreste, Knochen • Restabfall • Hygieneartikel, Windeln • mineralisches Kleintierstreu • Steine, behandeltes Holz • Tierkadaver, Abfälle von Schlachtungen Bitte Bioabfälle nicht in Kunststoffbeutel verfüllt in die Biotonne einwerfen! Auch keine kompostierbaren Kunststoffbeutel verwenden! Diese können nicht von anderen Plastikfolien unterschieden werden und zersetzen sich während des Kompostierens meist nur ungenügend. Bioabfallsäcke (ca. 120 Liter) sind in der Friedrich-König-Str. 6, 1. Etage (ehe- maliges„FreiesWort“-Gebäude), den Verwaltungsstellen der Ortsteile oder auf dem Recyclinghof gegen Entrichtung der geltenden Entsorgungsge- bühr zu erwerben und zu den Terminen der Bioabfallentsorgung bereit- zustellen. Neben dem Abfallbehälter dürfen ausschließlich amtlich gekennzeichnete Bioabfallsäcke bereitgestellt werden. Gehölzschnitt und andere Pflanzenabfällen können ganzjährig kosten- pflichtig auf dem Recyclinghof, Am Fröhlichen Mann, abgegeben werden. Sperrmüll Im Zeitraum April bis November wird Sperrmüll einmal jährlich pro Grund- stück nach vorhergehender Anmeldung eingesammelt. Zur Anmeldung bitte die Sperrmüllkarte aus Ihrem Abfallkalender benutzen! Der Termin zur Sperrmüllentsorgung Ihres Grundstückes wird Ihnen schriftlich oder bei kurzfristiger Information auch telefonisch mitgeteilt. Kostenfrei wird Sperrmüll bis zu einer Gesamtmenge von ca. 3 m3 je Grundstück abge- fahren. Einzelstücke dürfen dabei ein Gewicht von ca. 50 kg nicht über- schreiten. Übermengen werden im Rahmen der Sperrmüllsammlung nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb kostenpflichtig abgefahren. Alternativ besteht die Möglichkeit, einmal jährlich Sperrmüll bis zu 300 kg je angemeldeten Haushalt kostenfrei bei Vorlage eines ent- sprechenden Berechtigungsscheines an die Restabfallbehandlungsanlage des ZASt anzuliefern. Die Sperrmüllberechtigungsscheine werden nach telefonischer Anfrage oder Anfrage per E-Mail unter Angabe des Eigentü- mers, der Anschrift und der Objektnummer entsprechend versendet. Ein persönliches Vorsprechen in der Außenstelle des Eigenbetriebes ist nicht notwendig. FürWohngebiete in Blockbauweise u. a. Mehrfamilienwohnanlagen erfolgt die Sperrmüllentsorgung straßenweise bzw. wohnanlagenbezogen nach vorhergehender Terminbekanntgabe durch denWohnungsverwalter. Was wird eingesammelt: • Betten, Decken, Kissen, Matratzen • Teppiche, Auslegware • Kisten, Koffer, Körbe • Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel • Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff • Ski, Rodel, großes Spielzeug Sperrmüll darf frühestens amVorabenddes bekannt gegebenenAbfuhr- tages ab 16:00 Uhr bereitgestellt werden! Nicht eingesammelt werden: • Kfz-Teile, Altreifen, Alträder • Bauholz (Balken, Bretter, Gartenzäune) • Fenster und Türen • Glas, Keramik • Asbestzementplatten • Heizkörper, Heizungsanlagenteile • Elektro- und Gasherde sowie andere Haushaltsgroßgeräte • Fernseh-, Video- und Rundfunkgeräte und anderer Elektroschrott • Tapetenreste DesWeiteren kann Sperrmüll zu den Öffnungszeiten auf demRecyclinghof des Eigenbetriebs und an der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) des ZASt ganzjährig kostenpflichtig angeliefert werden. Elektro- und Elektronikschrott Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektrG). Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie die Schonung natürlicher Ressour- cen. Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwertet werden kön- nen. Umgekehrt können diese auch Schadstoffe enthalten, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Hierzu können sie diese kostenlos bei den kom- munalen Sammelstellen abgeben. Als Faustregel gilt: Sobald elektrische Energie zum Einsatz kommt, die entweder direkt aus dem Stromnetz ent- nommen oder über Akkumulatoren bzw. Batterien bezogen wird, handelt es sich um ein Elektrogerät. Sammelstellen sind: • Recyclinghof Am Fröhlichen Mann – ganzjährig • Mobile Sonderabfall- und Elektroschrottsammlung Sonderabfall Viele der im Haushalts-, Hobby- und Heimwerkerbereich anfallenden Ab- fälle enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Diese sogenannten Sonderabfälle bedürfen einer gesonderten Behandlung und dürfen nicht über die normale Hausmülltonne entsorgt werden. Zur sachgerechten Entsorgung von Sonderabfällen werden 2-mal jährlich mobile Sammlungen durchgeführt, zu denen nachstehende, haushaltsüb- lich anfallende Abfälle abgegeben werden können. Die Standplätze und Standortzeiten für Ihren Ort finden Sie imTourenplan.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NzQzODI=